
Ausgabe März 2020 JahnZeit 15
Die Rechte des SSV Jahn:
Recht zur kommerziellen Vermarktung der dem bishe-
rigen Namensponsor zustehenden Bandenwerbeflä-
chen oberhalb der letzten Sitzreihen der Netto-, andré-
und Hans-Jakob-Tribüne.
Freie, nicht an einen Namensgeber gebundene Ver-
marktung der dem bisherigen Sponsor zustehenden
Loge-Nummer 5 im Businessbereich an Spieltagen.
Recht zur kommerziellen Vermarktung der vom bis-
herigen Namenssponsor im Innern des VIP Gebäudes
genutzten Werbeflächen
Anbringung des Logos des SSV Jahn neben dem neuen
Schriftzug an allen vier Außenfassaden des Stadions
Gleichzeitig erhält die Stadt Regensburg das Recht, ihr
Logo (Stadtschlüssel) ebenfalls neben dem neuen Na-
mensschriftzug an den vier Außenfassaden anzubringen.
Gegenleistungen des SSV Jahn:
Der SSV Jahn zahlt an die Stadt Regensburg für die
ihm gewährten vertragsgegenständlichen Leistungen
bei Zugehörigkeit zur 2. Bundesliga einen Betrag von
250.000 Euro pro Jahr.
Bei Zugehörigkeit des SSV Jahn zur 3. oder einer nied-
rigeren Liga halbiert sich der Betrag auf 125.000 Euro.
Bei Zugehörigkeit des SSV Jahn zur 1. Bundesliga
verdoppelt sich der Betrag auf 500.000 Euro zuzüglich
einer der Höhe nach noch zu verhandelnden jährlichen
Dynamisierung.
Vertragsbeginn: 1. Juli 2020
Vertragsende: 30. Juni 2025
Vertragsverlängerung um weitere fünf Jahre bis zum
30. Juni 2030, sofern sich die Parteien über eine an-
gemessene wirtschaftliche Anpassung des Betrages
für die 2. Bundesliga (250.000 Euro) einigen.
Foto: Niebler Foto: Köglmeier
Foto: Köglmeier